Private Krankenversicherung Vergleich

Wechsel Gesetzliche Private Krankenversicherung


Der Wechsel von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung kann Beiträge sparen und den Versicherungsschutz verbessern.

Grundsätzlich ist zu klären, ob überhaupt die Möglichkeit besteht diesen Wechsel durchzuführen, näheres erfahren Sie hier: Wer kann sich Privat Versichern

Sollten grundsätzlich die Möglichkeit bestehen sich privat zu versichern ist ein Wechsel in der Regel problemlos. Sie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Monat kündigen. Bei Beitragserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, ebenso wenn Sie z.B. durch einen Arbeitgeberwechsel erst in die Lage kommen sich privat versichern lassen zu können.

Bevor Sie sich für einen Privaten Anbieter entscheiden und anschliessend die gesetzliche Krankenversicherung kündigen, sollten Sie die verschiedenen Angebote der Privaten Anbieter vergleichen.

Sie können auf dieser Seite Wechsel Gesetzliche Private Krankenversicherung kostenlos mit den folgenden Formularen einen Versicherungsvergleich anfordern.

Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige

Krankenvollversicherung für Ärzte*

Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte

Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

*Wichtig, berücksichtigen Sie bitte folgenden Punkt:
Selbständige können ohne weiteres in die Private Krankenversicherung wechseln, Angestellte aber nur dann, wenn Sie Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind (Bruttojahreseinkommen mind. 46.800 €) oder alternativ bereits in einer Privaten Krankenvollversicherung versichert sind.