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Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung 2007
Die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte in 2007 beträgt: 47.700 €
Wer über diesen Betrag als Angestellter verdient kann sich privat Krankenvollversichern, zusätzlich auch die Angestellten, die bereits vor dem 01.01.2003 eine Private Krankenvollversicherung haben und über der Beitragsbemessungsgrenze 2007 von 42.750 € verdienen. Ab 2007 muss man als Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze in drei Jahren nacheinander überschritten haben, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können.
Für Freiberufler und Selbständige, Beamte, Studenten, Beamtenanwärter und Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit und Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen hat diese Grenze keine Bedeutung, sie können sich grundsätzlich privat kranken versichern.
Sollten Sie an kostenlosen Versicherungsvergleichen zur Privaten Krankenversicherung interessiert sein, können Sie die nachfolgenden Formulare verwenden.
Krankenvollversicherung für Angestellte und Selbständige
Krankenvollversicherung für Ärzte
Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
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