Universa Krankenversicherung Beamte


Die Berufsgruppe der Beamten hat in Deutschland sehr spezielle Versicherungszustände. Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig.

In Deutschland erhalten Beamte im Krankheitsfall vom Dienstherrn sogenannte Beihilfeleistungen. Dabei sind die Regelungen in Deutschland bundeslandabhängig.

Diese Beihilfeleistungen garantiert deutschen Beamten, Beamtenanwärtern, ihren Kindern und deren Ehepartnern, wenn diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind, finanzielle Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- aber auch Todesfällen.

Diese Beihilfe der Dienstherren deckt allerdings bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten ab. Während maximal 80% der Kosten durch diese Beihilfeergänzungsversicherung von den Dienstherren übernommen werden, stellt sich die Frage, wie ein Beamter die andere Kosten abzudecken hat.

Hier ist eine Krankenversicherung Beihilfe bei der Universa Krankenversicherung für Beamte sinnvoll, denn sie ermöglicht eine komplette Abdeckung der Kosten im Krankheitsfall für Beamte. Wenn Sie sich als Beamter für eine Krankenversicherung Beihilfe oder andere Versicherungsangebote der Universa Krankenversicherung interessieren, dann sind Sie nicht zuletzt als Beamter hier richtig gelandet.

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