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Privatinsolvenz
Das deutsche Insolvenzrecht ist sehr zu Gunsten der Gläubiger ausgelegt.
Es kann ein Zeitraum von 7-9 Jahren vergehen bis die sog. Restschuldbefreiung eintritt, sollte der Schuldner während dieser Zeit Fehler machen, kann es sogar sein das die Restschuldbefreiung versagt wird.
Es bieten sich aber Alternativen zu Deutschland an.
Es ist möglich die Zeit deutlich auf ca. 1,5 Jahre zu verkürzen und zwar indem man dieses Verfahren in Frankreich durchführt, diese Restschuldbefreiung Frankreich bietet eine sehr grosse Zeitersparnis in dem das ganze über ein französisches Gericht durchgeführt wird.
Ein Wohnsitz in Frankreich ist dafür notwendig, ein Umzug nach also unumgänglich
Einige unserer Kunden haben uns darüber berichtet und daher nehmen wir diese Gelegenheit war darüber zu berichten. Leider ist man ja, und das gerade als Selbständiger, nicht davor geschützt, dass einen eine Privatinsolvenz treffen kann.
Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung per Mail: Kontakt oder telefonisch
Rechtsberatung leisten wir keine.
Hier noch einige Begriffe unter den diese Seite im Internet gefunden wurde:
Gläubigerschutz, Firmeninsolvenzen, drohende Firmeninsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung Elsass, Insolvenzen Frankreich.
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