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Private Krankenversicherung Wechsel
In der Privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich die Möglichkeit den Versicherer zu wechseln.
Folgende Kündigungsmöglichkeiten des "alten" Versicherers gibt es:
Ordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr kann, muss aber nicht identisch mit dem Kalenderjahr sein. In den Versicherungsbedingungen ist hinterlegt wie der einzelne Versicherer das handhabt.
Außerordentliche Kündigung bei einer Beitragserhöhung, innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung. Der Termin der Auflösung der alten Versicherung ist dann das Wirksamkeit werden der Beitragserhöhung.
Wichtiger Hinweis auf Private Krankenversicherung Wechsel:
Kündigen Sie Ihre alte Private Krankenversicherung erst, wenn Sie eine Annahme des neuen Privaten Krankenversicherers schriftlich vorliegen haben.
Mit Hilfe des folgenden Formulare können Sie kostenlos Versicherungsvergleiche zu Privaten Krankenversicherungen anfordern, damit Sie sich erstmal einen Überblich verschaffen können, ob ein Wechsel der Privaten Krankenversicherung sich für Sie lohnt.
Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige
Krankenvollversicherung für Ärzte*
Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Immer zu berücksichtigen:
Angestellte können nur dann eine Private Krankenvollversicherung abschliessen, wenn Sie als Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind (Bruttojahreseinkommen mind. 46.800 € = Versicherungspflichtgrenze 2005 oder alternativ bereits eine bestehende Private Krankenvollversicherung haben. Selbständige sind nicht an diese Einkommensgrenzen gebunden
Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze
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