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Zuschuss - Privat-PKV
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Zuschuss - Privat-PKV
Arbeitnehmer, die die aktuellen Gehalts- bzw. Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten, können sich privat in der PKV versichern.
Dennoch sind ihre Arbeitgeber verpflichtet, ihnen einen Zuschuss zu diesem Versicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser Arbeitgeberschuss wird in Abhängigkeit vom Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ermittelt.
Für 2005 beträgt er 14,3 Prozent des Gesamtversicherungsbeitrags in der privaten Krankenkasse.
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