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Private PKV - Pflichtversichert
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Private PKV - Pflichtversichert
In einer privaten Krankenversicherung sind Sie grundsätzlich freiwillig versichert - ganz im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Meisten pflichtversichert sind.
Arbeitnehmer mit einem Gehalt, das unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, haben keine Wahl und sind pflichtversichert. Alle höher Verdienenden oder Geringbeschäftigen können sich auch privat versichern - bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) ihrer Wahl.
- Versicherungspflichtgrenze 2005: Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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