Private Krankenversicherung Vergleich

PKV - Neue Beitragsbemessungsgrenzen


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PKV - Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen des PKV - also die obere Einkommensgrenze, bis zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge abgeführt werden dürfen - für das Jahr 2005 ist 42.300 €.

Wenn Sie Interesse haben von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung zu wechseln sind für Arbeitnehmer folgende Grenze beim Einkommen zu überschreiten:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Selbständige und Beamte brauchen dieses Grenzen nicht beachten.

Sie können hier kostenlos und unverbindlich einen Versicherungsvergleich zwischen verschiedenen Privaten Krankenversicherern anfordern:
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