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Private Krankenversicherung - Krankenversicherungspflichtig
Herzlich Willkommen auf unserer Seite zum Thema
Private Krankenversicherung - Krankenversicherungspflichtig!
Welche Personengruppen sind eigentlich krankenversicherungspflichtig? Grundsätzlich erst einmal alle - doch ab einer bestimmten Gehaltsgrenze können sie selbst zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Dabei gelten folgende Grenzen.
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Deshalb bieten Krankenversicherer private Vorsorge und maßgeschneiderte Tarife!
Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich eine individuelle
Angebotsberechnung an!
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Private Krankenversicherung - Krankenversicherungspflichtig!
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