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PKV private - Grenze
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PKV private - Grenze
Für den Beitrag in die PKV - dem Verbund privater Krankenversicherungen - müssen Sie als Angestellter ein wichtiges Kriterium erfüllen: die Gehaltsgrenze.
Wenn Sie nicht zu den geringfügig Beschäftigten oder höher Verdienenden gehören, gilt für Sie folgendes:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen individuellen Versicherungsvergleich an!
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Grenze - PKV private!
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