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Krankenversicherungspflichtig - Privat-PKV
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Krankenversicherungspflichtig - Privat-PKV
Arbeitnehmer, die weder geringfügig beschäftigt noch höher verdienend sind, gelten in der Regel als krankenversicherungspflichtig. Damit sind sie automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
In einer Privat-PKV (privaten Krankenversicherung) sind Sie grundsätzlich freiwillig versichert - ganz im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Meisten pflichtversichert sind.
Arbeitnehmer mit einem Gehalt, das unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, haben keine Wahl und sind krankenversicherungspflichtig. Alle höher Verdienenden oder Geringbeschäftigen können sich auch privat versichern - bei einer privaten Krankenversicherung ihrer Wahl.
Hier können Sie kostenlos Versicherungsvergleiche zur Privaten Krankenversicherung anfragen:
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