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Private PKV - Versicherungspflichtgrenze
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Private PKV - Versicherungspflichtgrenze
Wenn Sie einer privaten PKV beitreten möchten, müssen Sie entweder die aktuelle Versicherungspflichtgrenze überschreiten (siehe unten) oder zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR (Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 € relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 €)
- Freiberufler und Selbständige
- Beamte
Ist dies der Fall, gilt die Versicherungspflichtgrenze für Sie nicht und Sie können sich einer privaten Krankenversicherung der PKV anschließen.
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