Private Krankenversicherung Vergleich

Für Kinder - Private Krankenversicherung (PKV)


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Höhe Beitragsbemessungsgrenze - Privat-Krankenversicherung

Für Kinder gelten in der privaten Krankenversicherung der PKV Sonderregelungen:
  1. Haben beide Eheleute ein eigenes Einkommen, so müssen ihre Kinder privat versichert werden, wenn der privat krankenversicherte Elternteil ein Einkommen von mehr als 46.800 EUR jährlich hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte.
  2. Ist nur ein Ehepartner berufstätig, muss der andere als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ebenfalls Beiträge entrichten.
  3. Der Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Versicherung für Kinder besteht nur, wenn das Kind über ein eigenes Einkommen von monatlich nicht mehr als 375,- EUR verfügt und unter 25 Jahren ist (bei Männern bis 25 plus der Zeit des Grundwehrdienstes / Wehrersatzdienstes). In allen anderen Fällen muss das Kind privat versichert werden.
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