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PKV private - Freiwillige
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PKV private - Freiwillige
Eine private Krankenversicherung in der PKV erfolgt stets freiwillig. Denn nur an die gesetzlichen Krankenkassen sind Sie durch die Versicherungspflicht gebunden. Diese Versicherungspflicht besteht nur bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze (nur für Angestellte wichtig), der Versicherungspflichtgrenze.
Versicherungspflichtgrenze 2005:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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