Private Krankenversicherung Vergleich

Krankenversicherungspflichtig - Private Krankenversicherungen


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Krankenversicherungspflichtig - Private Krankenversicherungen

Als Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen bis 46.800 EUR sind Sie krankenversicherungspflichtig. Überschreiten Sie diese Grenze, stehen Ihnen die Türen zu einer freiwilligen Krankenversicherung in einer privaten Krankenkasse offen. Selbständige und Beamte sind von dieser Grenze nicht betroffen und können sich auch mit niedrigerem Einkommen privat voll versichern.

Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit, auch die private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant.

Versicherungsvergleiche zu Privaten Krankenversicherungen können Sie hier kostenlos anfordern: Versicherungsvergleich

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