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Private Krankenversicherung - Neue Beitragsbemessungsgrenzen für Privatversicherer
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Private Krankenversicherung - Neue Beitragsbemessungsgrenzen für Privatversicherer!
Die Beitragsbemessungsgrenzen - also die obere Einkommensgrenze, bis zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge abgeführt werden dürfen - der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2005 beträgt 42.300 €.
Die relevanten Grössen für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze von einem
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Sollten Sie Interesse an einer private Krankenversicherung haben, können Sie hier kostenlos
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