Private Krankenversicherung Vergleich

Private Krankenversicherung - Neue Beitragsbemessungsgrenzen der Krankenkassen


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Private Krankenversicherung - Neue Beitragsbemessungsgrenzen der Krankenkassen!

Neu sind die Beitragsbemessungsgrenzen (42.300 € in 2005) bei den Krankenkassen in jedem Jahr. Informieren Sie sich hier, bevor Sie weiterhin Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen.

Vielleicht ist auch für Sie die private Krankenkasse eine echte Alternative?!

Folgende Personen haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR (Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 € relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 €)
  • Freiberufler und Selbständige
  • Beamte
des Weiteren
  • Studenten
  • Ärzte im Praktikum
  • Beamtenanwärter
  • Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit
  • Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen


Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige

Krankenvollversicherung für Ärzte*

Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte

Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Bitte berücksichtigen Sie:
Angestellte können eine Krankenvollversicherung nur abschliessen, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (Bruttojahreseinkommen mind. 46.800 €) oder bereits eine Private Krankenvollversicherung haben. Selbständige haben grundsätzlich die Möglichkeit einer Privaten Krankenvollversicherung





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