Private Krankenversicherung Vergleich

Private Krankenversicherung - neue Beitragsbemessungsgrenzen


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Private Krankenversicherung - neue Beitragsbemessungsgrenzen!

Beiträge für private Krankenversicherungen werden jedes Jahr aufs Neue angepasst, um auf die jeweilige Wirtschaftslage entsprechend reagieren zu können, sie sind nicht abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze wie die gesetzliche Krankenversicherung.

Für das Jahr 2005 gelten folgende Grenzen zu denen man sich privat Vollkrankenversicherung kann:
  1. Die Beitragsbemessungsgrenze 2005 beschreibt die obere Grenze, bis zu der der Beitrag bezahlt wird. Diese liegt bei jährlich 42.300 Euro. Das entspricht einer monatlichen Rate von 3.525 Euro.
  2. Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2005 bewegt sich bei einem Jahreseinkommen von 46.800 Euro, also monatlich 3.900 Euro.
  3. Für Arbeitnehmer, die bereits seit 2002 oder früher privat versichert waren, gilt eine differenzierte, geringere Pflichtversicherungsgrenze, nämlich 42.300 Euro.
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Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige

Krankenvollversicherung für Ärzte*

Bitte berücksichtigen Sie:
Angestellte können eine Krankenvollversicherung nur abschliessen, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (Bruttojahreseinkommen mind. 46.800 €) oder bereits eine Private Krankenvollversicherung haben. Selbständige haben grundsätzlich die Möglichkeit einer Privaten Krankenvollversicherung





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