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Private Krankenversicherungen - Mindesteinkommen
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Private Krankenversicherungen - Mindesteinkommen
Private Krankenversicherungen stehen verschiedenen Personengruppen mit einem bestimmten Mindesteinkommen offen. Dieses Mindesteinkommen ist auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt.
Zu diesen Personengruppen zählen:
- Selbstständige (Freiberufler oder gewerblich Tätige) mit jedem Einkommen
- Beamte
- Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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