Private Krankenversicherung Vergleich

Private Krankenversicherung - Krankenversicherungspflichtig


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Private Krankenversicherung - Krankenversicherungspflichtig!

Personen in einem Angestelltenverhältnis sind grundsätzlich solange krankenversicherungspflichtig, bis sie eine bestimmte Gehaltsgrenze überschritten haben.

Ausnahmen von dieser Regel sind geringfügig Beschäftigte oder höher verdienende Arbeitnehmer.

Diese Personen haben dann die Möglichkeit, sich bei einer Krankenversicherung privat abzusichern.

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