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Private Krankenversicherung - Krankenkassen Grenzen
Herzlich Willkommen auf unserer Seite zum Thema
Private Krankenversicherung - Krankenkassen Grenzen!
Nur bis zu bestimmten Grenzen Ihres Einkommens müssen Sie Abgaben an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen. Überschreiten Sie diese Grenzen, steht es Ihnen frei, sich privat oder gesetzlich bei einer Krankenkasse zu versichern.
Die Beitragsbemessungsgrenzen sehen folgendermaßen aus:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Neugierig geworden? Dann informieren Sie sich doch näher über die privaten Krankenkassen!
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Vergleiche zur Privaten Krankenversicherung an!
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Private Krankenversicherung - Krankenkassen Grenzen!
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