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Private Krankenversicherung - Neue Beitragsbemessungsgrenzen (PKV)
Herzlich Willkommen auf unserer Seite zum Thema
Private Krankenversicherung - Neue Beitragsbemessungsgrenzen (PKV)!
Sie interessieren sich für eine private Krankenversicherung, aber sind sich unsicher, wie eigentlich die Beträge berechnet werden?
Die Beitragsbemessungsgrenzen - also die obere Einkommensgrenze, bis zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge abgeführt werden dürfen gelten nur für die gesetzliche Krankenversicherung. In der Privaten Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag nach Ihrem Alter, Geschlecht und dem Leistungsumfang des gewünschten Versicherungsschutzes.
Sollten Sie an einer Privaten Krankenvollversicherung als Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung interessiert sein, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Ansonsten haben Sie die Möglichkeit von privaten Zusatzversicherungen. Für Beamte, Selbständige und Studenten gelten besondere Voraussetzungen.
Zu ersten Orientierung, ob sich eine Private Krankenversicherung lohnt können Sie hier kostenlos Versicherungsvergleiche anfordern:
Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige
Krankenvollversicherung für Ärzte*
Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Private Krankenversicherung - Neue Beitragsbemessungsgrenzen (PKV)!
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