Private Krankenversicherung Vergleich

Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenzen neu


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Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenzen neu!

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher oberen Einkommensgrenze Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden dürfen.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2005 sehen folgendermaßen aus:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant


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