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Private Krankenversicherungen - Gehaltsgrenzen
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Private Krankenversicherungen - Gehaltsgrenzen
Die Gehaltsgrenze bestimmt, bis zu welcher oberen Einkommensgrenze Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden dürfen.
Die neuen Gehaltsgrenzen für das Jahr 2005: 42.300 €
Die Möglichkeit von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung zu wechseln besteht für alle Angestellte mit einem
Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR oder
Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Selbständige und Beamte brauchen dieses Grenzen nicht einhalten.
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