Private Krankenversicherung Vergleich

Private Krankenversicherungen - Gehaltsgrenzen


Herzlich Willkommen auf unserer Seite zum Thema
Private Krankenversicherungen - Gehaltsgrenzen

Die Gehaltsgrenze bestimmt, bis zu welcher oberen Einkommensgrenze Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden dürfen.

Die neuen Gehaltsgrenzen für das Jahr 2005: 42.300 €

Die Möglichkeit von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung zu wechseln besteht für alle Angestellte mit einem

Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR oder Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant

Selbständige und Beamte brauchen dieses Grenzen nicht einhalten.

Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen individuellen Angebotsvergleich an!

Vielen Dank für Ihren Besuch auf Gehaltsgrenzen - Private Krankenversicherungen!