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Krankenkassen privat - Freiwillige
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Krankenkassen privat - Freiwillige
Eine Krankenversicherung in den privaten Krankenkassen erfolgt stets freiwillig. Denn nur an die gesetzlichen Krankenkassen sind Sie durch die Versicherungspflicht gebunden. Diese Versicherungspflicht besteht nur bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze, der Versicherungspflichtgrenze.
Versicherungspflichtgrenze 2005:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen individuellen
Angebotsvergleich an, um sich von den Vorteilen einer freiwilligen Versicherung in einer privaten Krankenkasse vollends zu überzeugen!
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Freiwillig - Krankenkassen privat!
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