Private Krankenversicherung Vergleich

Krankenkassen privat - Freiwillige


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Krankenkassen privat - Freiwillige

Eine Krankenversicherung in den privaten Krankenkassen erfolgt stets freiwillig. Denn nur an die gesetzlichen Krankenkassen sind Sie durch die Versicherungspflicht gebunden. Diese Versicherungspflicht besteht nur bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze, der Versicherungspflichtgrenze.

Versicherungspflichtgrenze 2005:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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