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Private Krankenkassen - Neue Beitragsbemessungsgrenzen


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Private Krankenkassen - Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Wenn Sie sich privat versichern wollen, müssen Sie die so genannte Versicherungspflichtgrenze (nicht wie oft geschrieben Beitragsbemessungsgrenze) überschreiten. Diese sind die Mindest-Einkommensgrenzen bei Arbeitnehmern (Selbständige und Beamte müssen die Grenze nicht überschreiten), die jährlich neu berechnet werden.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für private Krankenkassen sehen aus wie folgt:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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