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Neue Beitragsbemessungsgrenze - Privat-Krankenkassen
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Neue Beitragsbemessungsgrenze - Privat-Krankenkassen
Die neue Beitragsbemessungsgrenze - also die obere Einkommensgrenze, bis zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge abgeführt werden dürfen ist 42.300 €
Um in eine private Krankenversicherung zu wechseln ist es für Angestellte notwendig die Versicherungspflichtgrenze zu überschreiten:
- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 € relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 €
Fordern Sie hier kostenlos Versicherungsvergleiche zu Privaten Krankenversicherern an!
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