Private Krankenversicherung Vergleich

Neue Beitragsbemessungsgrenze - Privat-Krankenkassen


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Neue Beitragsbemessungsgrenze - Privat-Krankenkassen

Sie interessieren sich für Privat-Krankenkassen, aber wissen nicht, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze ist? Die Beitragsbemessungsgrenzen beschreiben grundsätzlich die obere Einkommensgrenze nach der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden und beträgt in 2005: 42.300 €.

Angestellte müssen für einen möglichen Wechsel in eine Private Krankenversicherung die Versicherungspflichtgrenzen überschreiten, für Selbständige und Beamte gilt diese Grenze nicht.

Versicherungspflichtgrenze:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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Privat-Krankenkassen - Neue Beitragsbemessungsgrenze!

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