Private Krankenversicherung Vergleich

Beitragsbemessungsgrenze - Private Krankenkassen


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Beitragsbemessungsgrenze - Private Krankenkassen

Nur bis zu bestimmten Grenzen Ihres Einkommens, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze, müssen Sie Abgaben an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen. Überschreiten Sie die s.g. Versicherungspflichtgrenze steht es Ihnen frei, sich privat oder gesetzlich bei einer Krankenkasse zu versichern.

Die Versicherungspflichtgrenze für private Krankenkassen sieht aus wie folgt:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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