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Gehalt - Private Krankenkassen
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Gehalt - Private Krankenkassen
Im Unterschied zu einer gesetzlichen Krankenversicherung spielt bei den privaten Krankenkassen Ihr Gehalt keine Rolle bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags.
Allerdings ist es wohl von Bedeutung, Wenn Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten möchten, denn in diesem Zusammenhang dient es zur Klärung, ob Sie die aktuelle Versicherungspflcihtgrenze überschreiten (siehe unten) oder zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR (Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 € relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 €)
- Freiberufler und Selbständige
- Beamte
des Weiteren
- Studenten
- Beamtenanwärter
- Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit
- Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen
Ist dies der Fall, dann steht einer privaten Krankenversicherung nichts mehr im Weg. Fordern Sie gleich hier kostenlos und unverbindlich einen individuellen
Angebotsvergleich an und überzeugen Sie sich selbst von den Leistungen der privaten Krankenkassen!
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Private Krankenkassen - Gehalt!
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