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Krankenkassen private - Arbeitgeberanteil
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Krankenkassen private - Arbeitgeberanteil!
Den Arbeitgeberzuschuss zahlen diejenigen Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer eine private Krankenvollversicherung haben.
Dieser Zuschuss wird jährlich neu berechnet und zwar auf Basis des Mittlerwerts der Beiträge in gesetzlichen Krankenkassen. Denn der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags für die Vollsicherung in einer privaten Krankenkasse, aber dabei nicht mehr als die Hälfte des Versicherungsbeitrags in einer gesetzlichen Kasse.
Für mehr Einblick in die Leistungen und Tarife der privaten Krankenkassen, fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen individuellen Angebotsvergleich an!
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