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Neue Beitragsbemessungsgrenzen - Private Krankenkasse
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Neue Beitragsbemessungsgrenzen - Private Krankenkasse
Sie interessieren sich für eine private Krankenversicherung, aber sind sich unsicher, wie hoch eigentlich die neuen Beitragsbemessungsgrenzen sind? Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die Beitragsermittlung in der gesetzlichen Kankenversicherung relevant.
In der Privaten Krankenversicherung beschreibt die Versicherungspflichtgrenze die Mindesthöhe Ihres Gehalts, sofern Sie Arbeitnehmer sind, um in eine private Krankenversicherung eintreten zu können
Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2005 beträgt.
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Krankenversicherungsvergleiche zu Privaten Krankenkassen an.
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