Private Krankenversicherung Vergleich

Neue Beitragsbemessungsgrenzen - Private Krankenkasse


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Neue Beitragsbemessungsgrenzen - Private Krankenkasse

Nicht die Beitragsbemessungsgrenzen sondern die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Mindest-Einkommensgrenze, die ein Arbeitnehmer vorweisen muss, um eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse eingehen zu können. Diese Grenzen werden jährlich wieder aufs Neue ermittelt.

Die neuen Versicherungspflichtgrenzen für die private Krankenkasse sehen aus wie folgt:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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