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Beitragsbemessungsgrenzen neu - Private Krankenkasse
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Beitragsbemessungsgrenzen neu - Private Krankenkasse
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze bis zu der Beiträge für die gesetzl. Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. Die Mindesteinkommensgrenze, die ein Arbeitnehmer aufweisen muss, um in private Krankenkassen aufgenommen werden zu können ist die Versicherungspflichtgrenze:
Hier die Daten:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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