Private Krankenversicherung Vergleich

Mindesteinkommen - Privat-Krankenkasse


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Mindesteinkommen - Privat-Krankenkasse

Als grundsätzliche Voraussetzung für den Beitritt zu einer Privat-Krankenkasse gilt, dass Sie als Angestellter die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten müssen. Diese kennzeichnet das Mindesteinkommen, das Sie für eine private Krankenversicherung aufweisen müssen.

Das Mindesteinkommen bzw. die Versicherungspflichtgrenze umfasst:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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