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Private Krankenversicherung - Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen
Herzlich Willkommen auf unserer Seite zum Thema
Private Krankenversicherung - Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen!
Die Beitragsbemessungsgrenzen - also die obere Einkommensgrenze, bis zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge abgeführt werden dürfen ist in 2005: 42.300 €
Die Möglichkeit von der gesetzlichen in die Private Krankenvollversicherung zu wechseln besteht für alle die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Nachdem Sie nun die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen begutachten konnten, fällt Ihnen vielleicht die Entscheidung für eine private Krankenversicherung leichter. Wenn nicht, dann holen Sie sich hier noch weitere Informationen ein!
Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich individuelle
Krankenversicherungsvergleiche an!
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Private Krankenversicherung - Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen!
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