Private Krankenversicherung Vergleich

Wechsel in private Krankenversicherer


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Wechsel in private Krankenversicherer

Sie interessieren sich für eine private Krankenversicherung?

Wer bisher pflichtversichert war, aber sich mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 46.800 Euro bewegt bzw. Selbständig, Beamter oder geringfügig beschäftigt ist, sollte über einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung nachdenken.

Um einem privaten Krankenversicherer beitreten zu können, dürfen Sie entweder nur geringfügig beschäftigt sein oder höher verdienend. Der Begriff "höher verdienend" wird durch die Versicherungspflichtgrenze genau definiert:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Hier verfügen Sie über die Möglichkeit, Ihr persönliches Leistungspaket zusammenzustellen.

Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen individuellen Angebotsvergleich zwischen verschiedenen Privaten Krankenversicherern an.

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