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Private Krankenkassen - Voraussetzungen
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Private Krankenkassen - Voraussetzungen
Die Mitgliedschaft in den privaten Krankenkassen erfordern von Ihnen einige persönliche Angaben über Ihren Gesundheitszustand, Ihr Alter und Geschlecht. All diese Kriterien werden in der Berechnung Ihres Beitragssatzes berücksichtigt.
Zudem müssen Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, um die Voraussetzungen zu erfüllen:
- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR (Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 € relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 €)
- Freiberufler und Selbständige
- Beamte
- Studenten
- Beamtenanwärter
- Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit
- Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen
Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige
Krankenvollversicherung für Ärzte*
Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Bitte berücksichtigen Sie:
Angestellte können eine Krankenvollversicherung nur abschliessen, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (Bruttojahreseinkommen mind. 46.800 €) oder bereits eine Private Krankenvollversicherung haben. Selbständige haben grundsätzlich die Möglichkeit einer Privaten Krankenvollversicherung
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Voraussetzungen - Private Krankenkasse!
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