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Pflichtversicherte - Privat-Krankenversicherung
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Pflichtversicherte - Privat-Krankenversicherung
Nur bis zu einer bestimmten Grenze Ihres Einkommens müssen Sie Abgaben an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen zahlen. Überschreiten Sie diese Grenze, steht es Ihnen frei, sich privat oder gesetzlich bei einer Krankenversicherung zu versichern, das bedeutet, Sie zählen nicht länger zu den Pflichtversicherten in Deutschland.
Die Grenzen für eine Privat-Krankenversicherung sehen aus wie folgt:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Für Beamte, Studenten und Selbständige gibt es keine Grenze.
Neugierig geworden? Dann informieren Sie sich doch näher über die Privat-Krankenversicherung, indem Sie hier kostenlos und unverbindlich einen individuellen
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Vielen Dank für Ihren Besuch auf Privat-Krankenversicherung - Pflichtversicherte!
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