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Private Krankenversicherungen - Neue Beitragsbemessungsgrenze
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Private Krankenversicherungen - Neue Beitragsbemessungsgrenze
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen - also die obere Einkommensgrenze, bis zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge abgeführt werden dürfen ist 42.300 € in 2005
Die Möglichkeit des Wechsels in eine Private Krankenvollversicherung besteht für alle Angestellten die ein:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Selbständige und Beamte brauchen dieses Grenzen nicht beachten.
Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen individuellen Krankenversicherungsvergleich an!
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