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Neue Beitragsbemessungsgrenze - Private Krankenversicherungen
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Neue Beitragsbemessungsgrenze - Private Krankenversicherungen
Um als Angestellter einer privaten Krankenkasse beitreten zu können, müssen Sie zunächst einmal eine bestimmte Gehaltsgrenze überschreiten. Diese ist dann die Höhe der Versicherungspflichtgrenze.
Die Versicherungspflichtsgrenze wird jährlich neu berechnet. Die neuen Grenzen für private Krankenversicherungen des Jahres 2005 sehen folgendermaßen aus:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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