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Krankenversicherung privat - Neu Beitragsbemessungsgrenze
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Krankenversicherung privat - Neu Beitragsbemessungsgrenze
Wenn Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten möchten, müssen zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR (Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 € relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 €)
- Freiberufler und Selbständige
- Beamte
des Weiteren
- Studenten
- Ärzte im Praktikum
- Beamtenanwärter
- Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit
- Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen
Mit den folgenden Formularen können Sie kostenlos Versicherungsvergleiche zu Privaten Krankenversicherern anfordern.
Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige
Krankenvollversicherung für Ärzte*
Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Neu Beitragsbemessungsgrenze - Krankenversicherung privat!
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