Private Krankenversicherung Vergleich

Krankenversicherer private - Neu Beitragsbemessungsgrenze


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Krankenversicherer private - Neu Beitragsbemessungsgrenze

Das Einkommen wird zwar nicht zur Berechnung des individuellen Beitragssatzes herangezogen, aber es spielt wohl eine Rolle, wenn es darum geht, wer genau sich überhaupt einmal versichern kann.

Grundsätzlich gilt: Geringfügig Beschäftigte oder höher Verdienende können sich stets einem privaten Krankenversicherer anschließen.

Arbeitnehmer müssen hinsichtlich ihres Einkommens Folgendes beachten: Sie müssen ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR vorweisen können (Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 EUR). Selbständige und Beamte brauchen nicht auf diese Grenze zu achten. Fordern Sie hier kostenlos Ihren Versicherungsvergleich an!

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