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Krankenversicherung private - Nettoeinkommen
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Krankenversicherung private - Nettoeinkommen
Eine private Krankenversicherung in der PKV erfolgt stets freiwillig. Denn nur an die gesetzlichen Krankenkassen sind Sie durch die Versicherungspflicht gebunden. Diese Versicherungspflicht besteht nur bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze, der Versicherungspflichtgrenze, sie ist wie folgt geregelt:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Für Beamte, Studenten und Selbständige hat diese Grenze keine Bedeutung.
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