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Höhe Beitragsbemessungsgrenze - Privat-Krankenversicherung
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Krankenversicherer private - Neu Beitragsbemessungsgrenze
Das Gehalt ist bei privaten Krankenkassen nicht relevant für die Berechnung der Beitragssätze - ganz im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Lediglich ein Mindestgehalt ist erforderlich, um von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen zu sein und sich privat versichern zu dürfen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen - also die obere Einkommensgrenze, bis zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge abgeführt werden dürfen sind 42.300 €
Die Möglichkeit in eine Private Krankenversicherung zu wechseln haben alle Angestellten mit einem:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
sowie Selbständige, Beamte und Studenten.
Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen Krankenversicherungsvergleich an!
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Sollten Sie Arzt sein, können Sie spezielle Angebote auf der Seite:
Arzt Private Krankenversicherung
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