Private Krankenversicherung Vergleich

Höhe Beitragsbemessungsgrenze - Privat-Krankenversicherung


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Höhe Beitragsbemessungsgrenze - Privat-Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze - also die obere Einkommensgrenze, bis zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge abgeführt werden dürfen beträgt in 2005: 42.300 € pro Jahr. Wer als Angestellter in eine Private Krankenversicherun gwechsel möchte muss aber folgendes Grenzen überschreiten:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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