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Private Krankenversicherungen - Grenzen
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Private Krankenversicherungen - Grenzen
Um einem privaten Krankenversicherer beitreten zu können, dürfen Sie entweder nur geringfügig beschäftigt sein oder höher verdienend. Der Begriff "höher verdienend" wird durch die Versicherungspflichtgrenze genau definiert:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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