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Private Krankenkassen - Gehaltsgrenze
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Private Krankenkassen - Gehaltsgrenze
Die Gehaltsgrenze bestimmt, bis zu welcher oberen Einkommensgrenze Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden dürfen.
Die neuen Gehaltsgrenzen für das Jahr 2005 für einen Wechsel von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung (für Angestellte relevant) sehen folgendermaßen aus:
- Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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