Private Krankenversicherung Vergleich

Krankenversicherer privat - Gehaltsgrenze


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Krankenversicherer privat - Gehaltsgrenze

Das Gehalt ist bei privaten Krankenkassen nicht relevant für die Berechnung der Beitragssätze - ganz im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Lediglich ein Mindestgehalt bei Angestellten ist erforderlich, um von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen zu sein und sich privat versichern zu dürfen. Das Mindestgehalt wird durch die Versicherungspflichtgenze beschrieben. Die aktuelle Gehaltsgrenze für private Krankenversicherer beträgt:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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