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Freiwillig - Private Krankenversicherungen
Herzlich Willkommen auf unserer Seite zum Thema
Beitragsbemessungsgrenze - Private Krankenkassen
Der Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung erfolgt stets freiwillig - im Gegensatz zu der Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Für eine Mitgliedschaft in privaten Krankenversicherungen müssen Sie entweder die unter 1 angeführten Grenzen überschreiten oder zu einer der unter 2. angeführten Personengruppen gehören:
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Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR (Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 € relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 46.800 €)
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Freiberufler und Selbständige
Beamte
des Weiteren
- Studenten
- Beamtenanwärter
- Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit
- Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen
Sollten Sie an kostenlosen Versicherungsvergleichen interessiert sein, können Sie diese mit den folgenden Formularen abrufen.
Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige
Krankenvollversicherung für Ärzte*
Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Private Krankenversicherungen - Freiwillig!
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